Aktivmitglieder


Mit Stimmrecht und aktives und passives Wahlrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen und aktiv am Vereinsleben teilhaben. Ein Aktivmitglied muss mindestens 1 Arbeitstag pro Jahr für Vereinsanlässe leisten.

Aktivmitglieder haben im betreffenden Kalenderjahr mindestens das 19. Altersjahr vollendet.